Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Rat der Gemeinde Nottensdorf in seiner Sitzung am 10.12.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „B73/Schragenberg“ beschlossen. Diesen Aufstellungsbeschluss gebe ich hiermit bekannt.
Der Rat der Gemeinde Nottensdorf hat in seiner Sitzung am 24.06.2026 beschlossen, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „B73/Schragenberg“ und die zugehörige Entwurfsbegründung öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „B73/Schragenberg“ wird mit Entwurfsbegründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 07. Juli 2026 bis 10. August 2026 (einschließlich) auf der Internetseite der Samtgemeinde Horneburg unter https://www.horneburg.de/rathaus-politik/aktuelles-allgemeines/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht und zum Download bereitgestellt.
Gleichzeitig liegen die Unterlagen während der Dienststunden bei der Samtgemein-de Horneburg, Fachbereich 3 „Bauen und Umwelt“, Lange Straße 47-49 (OG 12), 21640 Horneburg, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ziel und Zweck: Die Gemeinde Nottensdorf verfolgt das Ziel, die Nutzungsmöglichkeiten innerhalb des bereits vollständig entwickelten Wohngebietes behutsam weiterzuentwickeln und an heutige Wohn- und Nutzungsanforderungen anzupassen. Gleichzeitig soll dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ Rechnung getragen und eine bessere Ausnutzung bereits erschlossener und bebauter Grundstücke ermöglicht werden.
Zur Umsetzung dieser Zielsetzung wird die in den Allgemeinen Wohngebieten des Ursprungsbebauungsplans festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von bislang 0,25 auf künftig 0,3 erhöht. Die Änderung dient damit einer maßvollen Nachverdichtung innerhalb eines bestehenden Siedlungsbereiches.
Die grundlegenden städtebaulichen Zielsetzungen des Ursprungsbebauungsplans bleiben hiervon unberührt. Insbesondere die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung, zur Bauweise, zur Höhenentwicklung sowie zur Gestaltung des Gebietes bleiben weiterhin bestehen, sodass der dörflich geprägte Charakter des Wohngebietes auch künftig gewahrt bleibt.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „B73/Schragenberg“ werden insbesondere folgende Planungsziele verfolgt:
• maßvolle Nachverdichtung innerhalb eines bestehenden Wohngebietes,
• bessere Ausnutzung bereits erschlossener und bebauter Grundstücke,
• Anpassung an heutige Wohn- und Nutzungsanforderungen,
• Förderung der Innenentwicklung vor Inanspruchnahme neuer Außenbereichsflächen,
• Erhalt der bestehenden städtebaulichen und gestalterischen Grundkonzeption des Wohngebietes.
Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „B73/Schragenberg“ sollen per E-Mail an das Büro „cappel + kranzhoff“ an folgende E-MailAdresse beteiligung@ck-stadtplanung.de während der Veröffentlichungsfrist geschickt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Nottensdorf bzw. Samtgemeinde Horneburg abgegeben werden.
Es wird gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen (bis 10.08.2026) bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB. Weitere Informationen können den Datenschutzinformationen der Samtgemeinde Horneburg entnommen werden.
gez. Courtault