Herbstzeit ist Pflegezeit | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Was Anlieger bei Straßenreinigung und Baumschutz wissen sollten

Herbstzeit ist Pflegezeit

Das Laub fällt, Hecken und Bäume sollen zurückgeschnitten werden und bald kommt der erste Frost. Deshalb hier ein Überblick, was Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Nottensdorf beachten müssen.

Straßenreinigung: Wer ist zuständig?

In Nottensdorf sind die Anliegerinnen und Anlieger für die Reinigung der Straße an ihrem Grundstück zuständig. Als Faustregel gilt: Die gesamte Fläche zwischen Grundstücksgrenze und Fahrbahnmitte (bzw. Wendehammermitte) muss an jeder Seite des Grundstücks, die an einer Straße liegt, frei von Laub, Schmutz, Papier, Unrat und Unkraut gehalten werden.

Zur „Straße“ gehören dabei nicht nur Gehweg und Fahrbahn, sondern auch:

  • Radwege, Kantsteine und Rinnsteine (Gosse)

  • Gullys oberhalb des Gitters

  • Haltestellen, Parkstreifen und Parkflächen

  • Grün-, Trenn- und Seitenstreifen

Gerade jetzt im Herbst ist wichtig, dass die Gullys frei von Laub bleiben, damit Regenwasser gut abfließen kann.

Grober oder gefährlicher Schmutz wie Hundekot, Erdreste von Baustellen oder Bauabfälle muss der Verursacher sofort beseitigen.

Zur Reinigungspflicht gehört auch der Rückschnitt von Pflanzen: Hecken, Sträucher und Bäume auf dem eigenen Grundstück dürfen nicht in den Gehweg oder die Straße hineinwachsen.

Bei Bedarf kann das anfallende Laub oder der Grünschnitt auf dem Kompostierplatz in Horneburg (Am Poggenpohl, mittwochs: 13:00 bis 18:00 Uhr und samstags: 08:00 bis 12:00 Uhr), abgegeben werden.

Winterdienst: Früh raus bei Schnee

  • Wenn es nachts geschneit hat, muss werktags bis 7 Uhr geräumt werden, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr.

  • Der geräumte Streifen muss mindestens 1 Meter breit sein. Das gilt auch dort, wo es keinen Gehweg gibt.

  • Bitte nur abstumpfende Mittel wie Sand, Granulat oder Split streuen. Streusalz ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.

  • Schnee immer Richtung Grundstück schieben, nicht auf die Fahrbahn.

Alle wichtigen Regeln und Informationen zu Straßenreinigung und Winterdienst auf einen Blick gibt es HIER.

Baumschutz: Nicht jeder Baum darf einfach gefällt werden

Seit März 2024 gilt in Nottensdorf die Satzung zum Schutz von Bäumen und Hecken. Sie soll das grüne Ortsbild und Lebensräume für Tiere erhalten. Die Satzung gilt in den bebauten Ortslagen: im Ortskern, in Schragenberg/Claustal/Postmoor/Habeckstal und An der Bahn.

Geschützt sind:

  • Bäume ab 80 cm Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe)

  • mehrstämmige Bäume, wenn ein Stamm mindestens 60 cm Umfang hat oder alle Stämme zusammen mindestens 100 cm

  • Eibe, Rotdorn, Stechpalme, Kugelahorn und Kugelrobinie schon ab 30 cm Stammumfang

  • frei wachsende Laubhecken ab 3 m Höhe und 5 m Länge

Nicht geschützt sind unter anderem:

  • Obstbäume (außer Walnuss, Esskastanie und Obstbäume, die das Ortsbild prägen)

  • Nadelbäume wie Fichte, Tanne, Kiefer, Douglasie, Zeder und Thuja sowie Pappeln

  • Bäume, die weniger als 5 m von einem Gebäude entfernt stehen (Straßenbäume ausgenommen)

Was ist verboten, was ist erlaubt?

Geschützte Bäume und Hecken dürfen nicht entfernt, beschädigt oder stark verändert werden. Das gilt zum Beispiel für das Kappen der Krone, Versiegeln oder Befahren des Wurzelbereichs und den Einsatz von Unkrautvernichtern. Fachgerechte Pflege ist dagegen ausdrücklich erlaubt: tote Äste entfernen, Hecken verjüngen oder zurückschneiden und Äste über Gehweg und Straße stutzen.

Fällen nur mit Genehmigung

Wer einen geschützten Baum fällen möchte, zum Beispiel weil er krank ist oder eine Gefahr darstellt, muss vorher einen schriftlichen Antrag bei der Gemeinde stellen. Dazu gehören eine Begründung und ein Lageplan mit Standort, Baumart, Höhe und Stammumfang. Wird die Fällung genehmigt, muss in der Regel auf dem Grundstück ein neuer Baum gepflanzt werden, bei Hecken ein Gehölz pro Meter. Wer ohne Genehmigung fällt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.

Tipp: Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind starke Rückschnitte an Hecken und Gehölzen nur vom 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt. Jetzt ist also der richtige Zeitpunkt dafür.

Die gültige Satzung zum Schutz von Bäumen und Hecken gibt es HIER.

Fragen?

Das Ordnungsamt der Samtgemeinde Horneburg hilft gern weiter: Lange Straße 49, 21640 Horneburg Telefon: 04163 8079-0 · E-Mail: ordnung@horneburg.de