Information zum Gemeindeverbindungsweg „Bliedersdorfer Weg / Nottensdorfer Straße“ | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Information zum Gemeindeverbindungsweg „Bliedersdorfer Weg / Nottensdorfer Straße“

Am 15. Februar 2024 wurden die bisher ausgearbeiteten Varianten für einen Aus-/Umbau des 1.320 Meter langen Geh- und Radweges an der Nottensdorfer Straße / Bliedersdorfer Weg der AG Grün und Wege vorgestellt, die den beiden Räten in Nottensdorf und Bliedersdorf bereits im Vorfeld aufgezeigt wurden. Roger Courtault, Fachbereichsleiter Bauen und Umwelt von der Samtgemeinde-Verwaltung, unterstützt vom Ingenieurbüro Galla, hat den aktuellen Stand erläutert.

Präsentation hier abrufbar

Hintergrund zur Präsentation:

Der Fuß- und Radweg beginnt in Nottensdorf mit der Überquerung der L130, die durch eine Fußgängerampel gesichert werden soll. Danach wird er zunächst auf südlicher Seite fortgeführt. Anschließend ist der Fuß-/ Radweg auf nördlicher bzw. südlicher Seite innerhalb der öffentlichen Parzelle geplant (siehe Varianten 1 oder 2).

Bei diesen Varianten ist bei einer regulären Ausbaubreite der Bestand an Bäumen gefährdet. Im ersten Abschnitt müssten ca. 15 Linden weichen, dann auf nördlicher Seite 58 Bäume mit 2.770 cm gesamtem Stammdurchmesser und zusätzlich 50 Obstgehölze und alternativ auf der südlichen Seite 49 Bäume mit insgesamt 1.400 cm Durchmesser, abzuziehen sind hier allerdings noch Bäume, die im Entwässerungsgraben stehen. Diese sind aus Unterhaltungsgründen zu entnehmen. Um deutlich weniger Bäume fällen zu müssen, wird überlegt auf eine durchgängige Wegbreite von 2,50 Metern zu verzichten. Ferner ist bei der südlichen Variante der vorhandene Entwässerungsgraben zu verrohren, da der Weg darüber verlaufen würde.

Alternativ wurden die Varianten 3 und 4 vorgestellt, die den Baumbestand verschonen und die Entwässerungsgräben erhalten. Hier würde der neu zu errichtende Fuß-/ Radweg nördlich oder südlich jeweils, getrennt von der Straße, hinter den jeweiligen Baum-/ Buschreihen Grünfläche verlaufen. Einzig bei den Betrieben auf südlicher Seite, würde der Weg in die öffentliche Parzelle verlegt werden. Diese Varianten erfordern aber einen erheblichen Grunderwerb. Eine Verkaufsbereitschaft wurde bereits geprüft und nach aktuellem Stand sind beide Varianten hinter den Baumreihen nicht (nördliche Seite) bzw. eher nicht (südliche Seite) realisierbar.

Im weiteren Verlauf des Abends wurden zwei neue Ideen diskutiert, die auf einer vorangegangenen Ratssitzung in Nottensdorf entstanden sind: Variante 5 als Fahrradstraße mit Vorrang für den Radverkehr und Variante 6 mit Sperrung als Durchgangsstraße. Eine Mischvariante 7 mit getrenntem Weg auf südlicher Seite von Nottensdorf bis hinter den Obsthof und von dort bis zur neuen Grundschule als Fahrradstraße mit Sperrung als Durchgangsstraße, um die Sicherheit insbesondere der Kinder zu gewährleisten, ist in der Sitzung der AG Grün und Wege am 15. März 2024 entstanden.

Inzwischen ist klar, dass die Variante 4 mit einer Ausgestaltung des Weges auf der nördlichen Seite aufgrund der vorliegenden Rückmeldungen der Eigentümerinnen und Eigentümer wegfällt.

Folgende weitere Punkte wurden vorgestellt:

  • Sicherheit des Wegs: Um eine für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sichere Wegführung zu erreichen, kann, nach Rücksprache mit dem Landkreis Stade, eine weitere Reduzierung der Geschwindigkeit erfolgen, möglicherweise sogar bis auf 30 km/h. Somit wäre eine Verkehrssicherung vorhanden. Die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung könnte vom Landkreis mit Kontrollen überprüft werden.

  • Wegbreite: Die Samtgemeinde prüft, an welchen Stellen die Breite des Weges auf 1,80 m reduziert werden kann, so dass möglichst viel des vorhandenen Baumbestands erhalten bleiben kann.

  • Verschwenkung: Zudem wird geprüft, in welchen Bereichen der Weg auf 2,50 verbreitert und eine Verschwenkung des Weges vorgenommen werden kann. In diesem Kontext werden die damit verbundenen Besitzverhältnisse geprüft und Gespräche mit den Eigentümern geführt. Zudem lässt die Verwaltung klären, inwieweit die GVFG-Förderung aus Landes- und/oder Bundesmitteln an die geplante 2,50m Fahrbahnbreite gekoppelt ist.

Auf der Sitzung des Ausschusses für Klima, Planung und Umwelt der Samtgemeinde Horneburg am 28. Februar 2024 hat die Verwaltung ebenfalls über den aktuellen Sachstand informiert und die Varianten vorgestellt.

Wie geht es weiter?

Am 4. April 2024 sollen im Rahmen des Treffens der AG Grün und Wege Empfehlungen der AG für die Gremien der Samtgemeinde Horneburg gesammelt werden, damit diese in den folgenden Gremiensitzungen im Mai unter dem Votum der AG über die zu beauftragende Wegeführung entscheiden kann. Das Treffen findet um 18:30 statt, der Ort wird noch bekanntgegeben, haltet euch den Termin gerne frei.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Willenbockel, Samtgemeindebürgermeister

Volker Dammann und Hauke Plaaß, Sprecher der AG Grün und Wege